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Betriebsausgaben absetzen: Von steuerlichen Vorteilen & Büros

GESCHRIEBEN VON Lars Henckel
Betriebsausgaben absetzen: Von steuerlichen Vorteilen & Büros
8:52
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26.02.2018

Als selbstständiger oder freiberuflicher Unternehmer können Sie sämtliche anfallenden Kosten steuerlich absetzen. Warum dann nicht einfach ein Büro mieten und so von Beginn an sinnvoll investieren, ganz ohne eng geschnürte Mietverträge? Am besten direkt in den wirtschaftlich starken Städten Deutschlands. Hier erfahren Sie mehr.

Kann es steuerlich sinnvoll sein, ein Büro zu mieten? Und welchen Mehrwert bringt an dieser Stelle eine virtuelle Geschäftsadresse? Hier erfahren Sie alles rund um die steuerlichen Vorteile eines gemieteten Büros.

Was kann ich als Unternehmer steuerlich absetzen?

Für Unternehmer oder Existenzgründer gilt nicht nur, den steuerlichen Pflichten nachzukommen, sondern dabei auch Einsparpotenziale auszuschöpfen. So können Sie Ihre Steuerlast so gering wie möglich halten.

Als Basis für die zu zahlenden Steuern nutzen Sie zunächst Ihre Gewinnermittlung. Als Freiberufler können Sie hierzu ganz einfach eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Gewerbetreibende innerhalb einer Rechtsform, beispielsweise einer GmbH, müssen hingegen einen kompletten Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick darüber, was Sie als selbstständiger Unternehmer steuerlich absetzen können.

Werbungskosten absetzen

Geld ausgeben, um Geld zu verdienen – Werbungskosten sind immer eine Investition in das Wachstum Ihres Unternehmens. Das Finanzamt lässt den Abzug dieser Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zu.

Sie können somit Ausgaben für Radio- und TV-Werbung, Inserate in Tageszeitungen, Fachmagazinen oder Fachjournalen sowie überregionalen Zeitungen, Internet-Werbeanzeigen wie Google AdWords oder Newsletter-Mailing, Aufsteller oder Stände auf Messen und Konferenzen sowie Broschüren, Prospekte, Flyer, Inserate im Telefonverzeichnis und kleine Werbegeschenke sowie Warenproben oder -muster steuerlich absetzen. Auch kleine Zugabeartikel, Give-Aways und die eigene Webseite zählen zu den absetzbaren Werbungskosten.

Versicherungen steuerlich absetzen

Beiträge zur Pflegeversicherung sind vollständig steuerlich absetzbar. Ebenso können große Teile von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Bei der Altersvorsorge, worunter auch Rente und Lebensversicherung fallen, gibt es keine allgemeingültige Regelung, da sie in unterschiedlicher Höhe absetzbar sind. Um hier den Überblick zu behalten, ziehen Sie bestenfalls einen Experten hinzu.

Arbeitsmittel steuerlich absetzen

Sämtliche Utensilien, die für die Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit benötigt werden, können Sie beim Finanzamt geltend machen. Darunter fallen Werkzeuge, Büroausstattung wie etwa ein Schreibtisch oder ein Bürostuhl, Firmenfahrzeuge aber auch Werbegeschenke und Arbeitsbekleidung.

Tipp: Bewahren Sie alle Belege stets ordentlich auf. Bei einer möglichen Prüfung müssen Sie diese eventuell vorzeigen.

Weiterbildung steuerlich absetzen

Kosten für Fortbildung können Sie bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Hierbei muss ein Bezug zur selbstständigen Tätigkeit eindeutig erkennbar sein. Zwar nimmt der ein oder andere Sachbearbeiter diesen Aspekt ganz genau unter die Lupe und es kann zu Diskussionen kommen, jedoch können Sie grundsätzlich berufliche Weiterbildung steuerlich absetzen.

Für eine ansprechende Fortbildung bieten sich unsere erstklassig ausgestatteten Konferenz- oder Seminarräume an. Hier kombinieren Sie fokussiertes Arbeiten mit bestem Service.

Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen

Das Finanzamt erkennt jährlich einen Pauschalbetrag von 16 Euro für Ihre Kontoführungsgebühren an. Dieser Betrag fällt dabei offiziell unter Werbungskosten, welchen Sie übrigens ganz ohne Nachweis absetzen können.

Spenden steuerlich absetzen

Bei jeder getätigten Spende sollten Sie sich grundsätzlich einen Beleg ausstellen lassen. Denn Spenden erfüllen nicht nur einen guten Zweck, sie sind auch steuerlich abzugsfähig. Bis zu einer Höhe von 200 Euro können Sie Spenden sogar ohne Bescheinigung beim Finanzamt einreichen.

Das Absetzen dieser Ausgaben ist dabei an ein paar Kriterien geknüpft. So muss die Spende einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen und freiwillig, ohne Gegenleistung getätigt worden sein.

Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen

Finanzielle Belastungen, die Sie zuvor nicht absehen konnten beziehungsweise mit denen nicht zu rechnen war (zum Beispiel Aufwendungen im Krankheitsfall), können zum Teil abgesetzt werden. Die Höhe des absetzbaren Betrags ist hierbei abhängig von der Höhe der Einkünfte.

Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie Sie gleich von Beginn an Kosten sparen und so auch Ihre Steuerlast geringer halten können.

Büro mieten und steuern Sparen – so einfach geht’s

An einem Beispiel wird in diesem Beitrag deutlich, warum sich für Unternehmer steuerliche Vorteile ergeben können, wenn sie ein komplett ausgestattetes Büro auf Zeit in einem Business Center mieten.

In diesem Beispiel geht es um drei Unternehmer, die auf unterschiedliche Weise in Büroräumlichkeiten investieren: Unternehmer A kauft oder baut ein Büroobjekt, Unternehmer B mietet eine Bürofläche auf konventionellem Weg, Unternehmer C mietet sich in ein Office Center ein.

Wie geht es nun mit diesen drei Unternehmen weiter?

Unternehmer A: Er muss nun die Investitionen über einen gesetzlich geregelten Zeitraum hinweg abschreiben. Seine Liquidität sinkt und die Kosten mindern seinen zu versteuernden Gewinn über einen Zeitraum von acht, zehn oder zwölf Jahren.

Unternehmer B: Er muss die Ausgaben für die Büromiete als “Ausgaben für Miete und Pachten” in der Bilanz ausweisen. Dabei ist er an einen mehrjährigen Mietvertrag gebunden und hat gegebenenfalls eine Maklerprovision bezahlt.

Sofern das gemietete Objekt leer und technisch noch nicht ausgestattet ist, muss er in Möbel, Kabel und Technik investieren. Hier sinkt somit ebenfalls die Liquidität des Unternehmers, wobei die Investitionen abgeschrieben werden müssen und auf die gesamte Nutzungszeit der Objekte fünf bis zehn Jahre verteilt werden.

Unternehmer C: Er verbucht die monatliche Rechnung für sein flexibel gemietetes Büro als Kosten – fertig. Benötigt er mehr Raum, steigen die Kosten. Benötigt er weniger Raum, sinken die Kosten. Benötigt er gar keinen Raum, braucht er auch keine Kosten zu tragen.

Unternehmer C schont somit seine Liquidität und seine Bilanz, da er keine teuren Investitionen über Jahre als Abschreibungen angeben muss. Außerdem spart er sich eine Maklercourtage und genießt die Vorzüge einer hochwertigen Büroeinrichtung an einem prestigeträchtigen Standort innerhalb einer Stadt wie Frankfurt, München oder Berlin.

Ein virtuelles Büro mieten statt hohe Kosten tragen

Wenn Sie bequem von zu Hause aus arbeiten möchten, aber dennoch an den renommierten Top-Adressen in Großstädten vertreten sein wollen, ist mit Sicherheit ein Virtual Office die richtige Bürolösung. Auch hier sparen Sie sich die Investition in Büroflächen, Möbel und zusätzliche Technik und müssen auch keine Maklerprovision tragen.

Ebenso wie Unternehmer C aus dem eben genannten Beispiel ersparen Sie sich somit hohe Kosten und müssen nur dann zusätzliche Ausgaben tätigen, wenn Sie auch tatsächlich mal einen Konferenzraum oder ein Chefbüro in einem CONTORA Office Center für einen wichtigen Geschäftstermin benötigen.

Sie sind an einer Top-Adresse vertreten, obwohl Sie nicht selbst vor Ort sein müssen. Auf Wunsch bringen wir auch Ihr Firmenlogo außen am Gebäude an, so dass Sie beispielsweise am TaunusTurm in Frankfurt oder am UPPER WEST in Berlin auch direkt wahrgenommen werden.

Fazit zu Betriebsausgaben und steuerlichen Vorteilen

So manche geschäftliche Ausgabe können Sie als Unternehmer von der Steuer absetzen. Dazu zählen neben Werbungskosten auch Versicherungsbeiträge sowie Ausgaben für Arbeitsmittel, Weiterbildung, Kontoführungsgebühren und Spenden.

Wenn Sie von Beginn an Ihre Finanzmittel sinnvoll einsetzen und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen möchten, empfehlen wir: Sparen Sie sich die Investition in ein teures Büroobjekt. Statt Ausgaben für Möbel, technische Ausstattung und eine Maklerprovision tragen zu müssen, mieten Sie ganz einfach flexibel und unkompliziert ein Büro in einem Business Center von CONTORA Office Solutions. Egal ob Einzelbüro, Teambüro, Chefbüro oder Konferenzraum – Sie tragen nur dann Kosten, wenn Sie den Raum auch tatsächlich nutzen.

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